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Verländerte
Förderungsvorschriften
Die Wohnbauförderung liegt seit ihrer
Verländerung Ende der achtziger Jahre
im Kompetenzbereich der Länder. Gab
es zuvor jeweils bundesweit gültige
Förderungsgesetze und länderweise
Durchführungsverordnungen, verfügen
heute alle Länder über eigene,
weitgehend voneinander abweichende Förderungsbestimmungen.
Aktueller
Stand der geltenden Förderungsbestimmungen
der Länder
Die einzelnen Bundesländer bringen
vielfältige Förderungsinstrumente
zur Anwendung.
Für alle Aufwendungen der Wohnbauförderung
zusammengenommen - Objektförderungen,
Subjektförderungen, Abschreibungen
und Bausparförderung - werden zur Zeit
etwa drei Milliarden Euro pro Jahr an öffentlichen
Zuwendungen einschließlich der Rückflüsse
aufgebracht.
aktueller
Stand: März 2011
"Verländerte Förderungsvorschriften
für den Wohnungsbau in Österreich"
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